Rechtsnachfolger noch nicht ermittelt

Verhandlungsbeginn im Benedikt-Verfahren verschoben

Neues zur Feststellungsklage gegen den einstigen Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche: Im Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein wird der Termin für den Start der mündlichen Verhandlung verschoben. Grund dafür ist, dass "die Rechtsnachfolger des verstorbenen emeritierten Papstes noch nicht ermittelt werden" konnten, wie das Gericht am Montag mitteilte. Einen neuen Termin gebe es noch nicht. Ursprünglich sollte die Verhandlung am 28. März beginnen.

In dem Verfahren geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz gerichtlich klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er als Kind wegen Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.

Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht.

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising hatte mitgeteilt, sich in dem Verfahren nicht auf Verjährung zu berufen.

Der verstorbene Papst Benedikt XVI. hinterlässt sein materielles Erbe fünf Cousins und Cousinen. Das sagte sein langjähriger Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, am Sonntag in Rom. Da Gänswein vom Verstorbenen als Testamentsvollstrecker eingesetzt sei, obliege es jetzt ihm, die Erben schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten. Das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um "das, was vielleicht noch auf dem Konto ist".

Falls dem Opfer im Traunsteiner Prozess ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die Erben Ratzingers finanziell belangt werden - sofern sie nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben.

KNA